Rico EberleDübendorf, zur Startseite

Wer hat den Schlüssel zu deinem Postfach?

Bei einem verschlüsselten Postfach wie Proton kommt selbst der Anbieter nicht an den Inhalt, Betreff, Absender und Empfänger bleiben aber sichtbar.

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Wer kann deine E-Mails lesen? Bei den meisten Anbietern: der Anbieter selbst.

Bei einem normalen Postfach liegen deine Mails zwar verschlüsselt auf dem Server. Aber den Schlüssel hat der Anbieter. Er kann sie technisch lesen und durchsuchen. Und wenn eine Behörde anklopft, kann er sie herausgeben.

Verschlüsselte Postfächer drehen das um. Der Schlüssel ist mit deinem Passwort geschützt, und das kennst nur du. Auf dem Server liegt nur Zeichensalat. Proton nennt das Zero-Access: Selbst der Anbieter kommt nicht an den Inhalt. Schreiben sich zwei Proton-Nutzer, ist die Mail sogar Ende-zu-Ende verschlüsselt, von Gerät zu Gerät.

Aber nicht alles ist geschützt. Betreff, Absender und Empfänger sind nicht Ende-zu-Ende verschlüsselt. Und Mails an normale Adressen auch nicht, ausser du schützt sie mit einem Passwort.

Dann der Standort. Proton sitzt in Genf und untersteht Schweizer Recht. Ausländische Behörden müssen den Weg über die Schweizer Rechtshilfe gehen. Auf richterliche Anordnung muss Proton trotzdem Daten liefern. 2021 musste Proton so die IP-Adresse eines französischen Aktivisten protokollieren. Die Inhalte der Mails blieben verschlüsselt.

Und auch die Schweiz ändert sich. Wegen einer geplanten Verschärfung der Überwachungsverordnung hat Proton bereits Teile seiner Infrastruktur ins Ausland verlegt.

Meine Sicht: Ich nutze Proton seit Jahren. Vor allem für Mail, daneben auch für weitere Dienste aus dem Paket. Nicht, weil es perfekt ist. Sondern weil der Anbieter meine Inhalte nicht lesen kann. Das ist für mich digitale Souveränität im Alltag.

Wer kann deine E-Mails lesen? Bei den meisten Anbietern: der Anbieter selbst. Verschlüsselte Postfächer versprechen etwas anderes. Was sie halten und wo die Grenzen liegen, zeige ich am Beispiel von Proton.

Beim normalen Postfach hat der Anbieter den Schlüssel

Auch bei einem normalen Postfach liegen die Mails meist verschlüsselt auf dem Server. Den Schlüssel verwaltet aber der Anbieter. Er kann die Mails technisch lesen und durchsuchen, etwa für die Suche, für Spamfilter oder für Zusatzfunktionen.

Kommt eine Behörde mit einer gültigen Anordnung, kann er sie herausgeben.

Schema «Normales Postfach»: links «Du» mit Smartphone, rechts der Server «Anbieter» mit lesbarem Mailtext «Hallo Tom, hier der Vertrag …». Der Schlüssel liegt beim Anbieter, darunter ein Pfeil «Behörde». Daneben: «Auf Anfrage herausgebbar».

Beim verschlüsselten Postfach bleibt der Schlüssel bei dir

Verschlüsselte Postfächer drehen das um. Der Schlüssel ist mit deinem Passwort geschützt, und das Passwort kennst nur du. Auf dem Server liegt nur Zeichensalat. Proton nennt das Zero-Access-Verschlüsselung: Selbst der Anbieter kommt nicht an den Inhalt.

Schreiben sich zwei Proton-Nutzer, ist die Mail zusätzlich Ende-zu-Ende verschlüsselt, vom Gerät der Absenderin bis zum Gerät des Empfängers. Unterwegs und auf dem Server kann sie niemand lesen.

Technisch stecken hinter dem «Schlüssel» bei Proton ein privater Schlüssel nach dem OpenPGP-Standard und das Passwort, das ihn schützt.

Schema «Verschlüsseltes Postfach»: Der Schlüssel liegt jetzt bei «Du», geschützt mit «Passwort». Beim Anbieter steht nur Zeichensalat. Daneben: «Zero-Access: auch der Anbieter kommt nicht an den Inhalt».

Betreff, Absender und Empfänger bleiben sichtbar

Laut Proton sind Betreff, Absender und Empfänger nicht Ende-zu-Ende verschlüsselt. Wer mit wem wann über welches Thema schreibt, ist also weniger geschützt als der Inhalt.

Auch Mails an normale Adressen, etwa an Gmail oder Outlook, sind nicht Ende-zu-Ende verschlüsselt. Ausser du schützt die Mail mit einem Passwort, das die Empfängerin auf einem anderen Weg erhält.

Mailkopf «Was trotzdem sichtbar bleibt»: Von Lea, An Tom, Betreff Vertrag, jeweils markiert als «sichtbar». Darunter mit Schloss: «Inhalt verschlüsselt». Daneben: «An normale Adressen: nicht Ende-zu-Ende, ausser mit Passwort».

Schweizer Recht schützt, ist aber kein Freipass

Proton sitzt in Genf und untersteht Schweizer Recht. Ausländische Behörden können Proton nicht direkt zur Herausgabe zwingen; Art. 271 StGB verbietet die direkte Weitergabe an fremde Behörden. Sie müssen den Weg über die Schweizer Rechtshilfe gehen.

Auf eine verbindliche Anordnung nach Schweizer Recht muss Proton trotzdem Daten liefern. 2021 schickte die französische Polizei ihre Anfrage über Europol an die Schweizer Behörden. Diese verpflichteten Proton, die IP-Adresse eines französischen Aktivisten zu protokollieren. Proton musste das tun. Die Inhalte der Mails blieben verschlüsselt.

Wie oft das vorkommt, steht in Protons Transparenzbericht: 2025 waren es 9’301 Anordnungen für Proton Mail, davon 8’313 befolgt und 988 angefochten. Herausgeben kann Proton etwa Kontoangaben und Aktivitätsprotokolle, aber keine verschlüsselten Inhalte.

Ablauf «Standort Schweiz», «Genf · Schweizer Recht»: «Ausländische Behörde» führt über «Schweizer Rechtshilfe» zu «Richterliche Anordnung». Daneben der Kasten «2021: IP-Adresse eines französischen Aktivisten protokolliert. Mailinhalte blieben verschlüsselt».

Die VÜPF-Revision ist nicht in Kraft, Proton hat trotzdem reagiert

Die Verordnung über die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (VÜPF) regelt, welche Anbieter wie bei der Überwachung mitwirken müssen. Der Bund wollte sie verschärfen. Der Entwurf fiel 2025 in der Vernehmlassung durch: Grüne, SP, GLP, FDP und SVP lehnten ihn ab, dazu Branchenverbände und Anbieter wie Threema und Proton.

Proton hat bereits Teile seiner Infrastruktur ins Ausland verlegt. Als Erstes kam 2025 der KI-Assistent Lumo auf Server in Deutschland, weitere Standorte entstehen in Norwegen.

Stand 2. Oktober 2026: Die Revision ist nicht in Kraft. Der Bundesrat hat am 11. Februar 2026 das Ergebnis der Vernehmlassung zur Kenntnis genommen, eine Regulierungsfolgenabschätzung in Auftrag gegeben und eine zweite Vernehmlassung angekündigt, sobald die überarbeitete Fassung vorliegt.

Folie «Überwachungsverordnung (VÜPF)»: «Verschärfung geplant, Stand Oktober 2026 nicht in Kraft». Darunter «Proton verlegt Teile der Infrastruktur»: Pfeil von «Schweiz» zu «Deutschland · Norwegen».

Drei Fragen an dein Postfach

  1. Wer hält den Schlüssel? Du oder der Anbieter?
  2. Was ist Ende-zu-Ende verschlüsselt? Nur der Inhalt, oder auch Betreff und Empfänger? Und gilt das auch für Mails nach aussen?
  3. Welchem Recht untersteht der Anbieter? Und wie geht er mit Anordnungen um, steht das in einem Transparenzbericht?

Meine Sicht

Ich nutze Proton seit Jahren, vor allem für Mail, daneben auch weitere Dienste aus dem Paket. Nicht, weil es perfekt ist. Metadaten bleiben sichtbar, und auch die Schweiz kann ihre Regeln ändern.

Sondern weil der Anbieter meine Inhalte nicht lesen kann. Das ist für mich digitale Souveränität im Alltag.

Häufige Fragen

Kann Proton meine E-Mails lesen?

Nicht den Inhalt. Proton speichert Mails mit Zero-Access-Verschlüsselung: Der Schlüssel ist mit deinem Passwort geschützt, auf dem Server liegen nur verschlüsselte Daten. Betreff, Absender und Empfänger sind aber nicht Ende-zu-Ende verschlüsselt.

Ist eine Mail von Proton an eine Gmail-Adresse Ende-zu-Ende verschlüsselt?

Nein. Ende-zu-Ende verschlüsselt sind Mails zwischen zwei Proton-Konten. Mails an normale Adressen sind es nur, wenn du sie mit einem Passwort schützt, das die Empfängerin auf einem anderen Weg erhält.

Muss Proton Daten an Behörden herausgeben?

Auf eine verbindliche Anordnung nach Schweizer Recht ja, aber keine Inhalte verschlüsselter Mails, weil Proton sie nicht entschlüsseln kann. Herausgeben kann Proton etwa Kontoangaben und Aktivitätsprotokolle. Ausländische Behörden müssen über die Schweizer Rechtshilfe gehen. 2021 musste Proton auf eine solche Anordnung die IP-Adresse eines französischen Aktivisten protokollieren.

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