Eine Lehrperson kopiert einen Schülerbericht in ChatGPT, um die Formulierungen zu verbessern. Problem? Ja. Ein Schülerbericht enthält Personendaten eines Kindes, und die gehören nicht in ein KI-Tool.
Nachvollziehbar ist der Griff zur KI trotzdem. Der Bericht ist schnell geschrieben, die richtigen Formulierungen zu finden dauert länger. Im Schulalltag fällt die Entscheidung oft in Sekunden. Dafür hilft eine einfache Ampel.
Die Ampel ist meine eigene didaktische Vereinfachung und ersetzt nicht die Vorgaben deines Kantons oder deiner Schule. Für die schnelle Einschätzung reicht sie meistens. Die Beispiele stammen aus der Volksschule. Für Kursleitende in der Weiterbildung lässt sich die Ampel übertragen, etwa auf Teilnehmendenlisten, Rückmeldungen oder Prüfungsergebnisse.
Grün: öffentliches und eigenes Material
Arbeitsblätter, die du selbst erstellt hast, Lehrplantexte, ein Gedicht: Solche Inhalte enthalten keine Personendaten und dürfen in die KI. Bei fremden Texten stellt sich zusätzlich die Frage des Urheberrechts. Das ist ein eigenes Thema und hat mit der Ampel nichts zu tun.

Gelb: intern, aber ohne Personenbezug
Ein Elternbrief ohne Namen oder eine anonymisierte Rückmeldung sind möglich, aber nur, wenn wirklich nichts mehr auf einzelne Kinder schliessen lässt. Das ist schwieriger, als es klingt. Auch ohne Namen können die Klasse, der Ort oder ein besonderes Ereignis verraten, um wen es geht.
Das Volksschulamt Zürich nennt ausdrücklich auch Hinweise auf Namen und Lokalitäten. Die Datenschutzbeauftragte des Kantons Zürich empfiehlt, Daten idealerweise zu anonymisieren, bevor ein Anbieter sie einsehen kann.

Rot: Personendaten von Lernenden
Namen, Noten, Berichte und vor allem besonders schützenswerte Daten, etwa zur Gesundheit, gehören nicht in die KI. Gesundheitsdaten gelten im Zürcher Datenschutzrecht als besondere Personendaten.
Die Datenschutzbeauftragte hält zudem fest: Personendaten bleiben schützenswert, auch wenn sie öffentlich sind. Und die Verantwortung bleibt bei der Schule, nicht beim KI-Anbieter.

Die Kantone regeln es verschieden, die Richtung ist dieselbe
Das Volksschulamt Zürich ist deutlich: keine persönlichen Daten von Schülerinnen und Schülern, vor allem keine besonderen Personendaten. Andere Kantone regeln das im Detail anders. Die Handreichung des Kantons Solothurn etwa geht auf die Einwilligung der Eltern bei Kindern unter 16 Jahren ein.
Arbeitet deine Schule mit einer eigenen, vertraglich geprüften KI-Lösung, können andere Vorgaben gelten. Frag im Zweifel bei deiner Schulleitung nach. Die Vorgaben der Volksschulämter gelten für die Volksschule. Für die Weiterbildung sind sie übertragbar, massgebend sind dort die Regeln deiner Institution.
Formulierungshilfe ja, Schülerbericht nein
Statt den Bericht in die KI zu kopieren, kannst du sie um allgemeine Formulierungshilfen bitten, ganz ohne Bezug zum konkreten Kind. Zum Beispiel: «Gib mir fünf wertschätzende Formulierungen für Fortschritte beim Lesen.» Die passenden Sätze setzt du selbst in deinen Bericht ein. So bleibt der Bericht bei dir, und die KI hilft trotzdem.
Eine kleine Übung: Nimm drei Dokumente, die du diese Woche bearbeitet hast, und ordne jedes einer Farbe zu. Bei Gelb lohnt sich ein zweiter Blick. Würde eine Kollegin aus dem Schulhaus erkennen, um wen es geht? Dann ist es Rot.
Im Video heisst die Faustregel kürzer: «Was du nicht öffentlich aushängen würdest, gehört nicht in die KI.» Gemeint sind damit Inhalte mit Bezug zu Personen (Rot), nicht interne Inhalte ohne Personenbezug (Gelb). Genauer gefasst:
Würde jemand erkennen, um wen es geht, gehört der Text nicht in die KI.
Häufige Fragen
Darf ich Schülerdaten in ChatGPT eingeben?
Nein. Personendaten von Lernenden wie Namen, Noten und Berichte gehören nicht in KI-Tools; das Volksschulamt Zürich hält fest: keine persönlichen Daten von Schülerinnen und Schülern. Arbeitet die Schule mit einer eigenen, vertraglich geprüften KI-Lösung, können andere Vorgaben gelten.
Welche Daten darf ich als Lehrperson oder Kursleiterin in die KI eingeben?
Öffentliche und eigene Unterrichtsmaterialien wie Arbeitsblätter, Lehrplantexte oder ein Gedicht (Grün). Interne Inhalte ohne Personenbezug sind möglich, wenn wirklich nichts mehr auf einzelne Kinder oder Teilnehmende schliessen lässt (Gelb).
Reicht es, den Namen wegzulassen?
Oft nicht. Auch die Klasse, der Ort oder ein besonderes Ereignis können verraten, um wen es geht. Würde eine Kollegin aus dem Schulhaus erkennen, um wen es geht, gehört der Text nicht in die KI.
